CDU diskutiert über die Straßenausbaubeiträge

Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist nicht nur in Weilburg ein politisches Thema, das bei den kommunalpolitischen Parteien vor Ort ganz oben auf der Agenda steht.

Grund hierfür ist, dass die jeweiligen Bundesländer den gesetzlichen Rahmen für die Straßenausbaubeiträge vorgeben. Daher gibt es von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede. In Bayern hat man die Straßenausbaubeiträge seit Januar 2018 abgeschafft. In Baden-Württemberg gibt es gar keine Rechtsgrundlage für diese Beiträge und in Hessen hat der Gesetzgeber im Mai 2018 eine Kann-Regelung für die Kommunen vorgegeben. Aktuell werden in Weilburg Straßenausbaubeiträge maßnahmenbezogen von den Anliegern erhoben.

Die Kommunen können zukünftig in Eigenverantwortung entscheiden, wie sie die Finanzierung der Straßensanierung regeln. Als Ermächtigungsgrundlage dient § 11 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). 

Diese neu geschaffene Kann-Regelung des Landes Hessens zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge führt derzeit bei aktuell betroffenen Bürgern zur Forderung der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, jedoch ohne entsprechende Gegenfinanzierungsvorschläge. Wer bezahlt aber dann die Straßensanierung? Die Stadt Weilburg kann dies aus eigenen Mitteln nicht finanzieren. Folglich müssten andere Einnahmequellen der Stadt auf lange Sicht geschaffen bzw. erhöht werden. Oftmals wird eine Erhöhung der Grundsteuer B vorgeschlagen. Die Befürworter argumentieren, mit dieser Maßnahme eine gerechte Verteilung auf alle Haushalte zu schaffen.

Die CDU Fraktion Weilburg sieht diesen Gegenfinanzierungsansatz jedoch kritisch. Das Grundsteuergesetz wird derzeit neugestaltet und kann aufgrund der unklaren Rechtslage nicht für eine seriöse Finanzierung der Straßenausbaubeiträge herangezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber, Vorschläge werden von dem Bundesfinanzministerium erarbeitet, muss bis Ende 2019 das Grundsteuergesetz neu reformieren. Keiner weiß zum aktuellen Zeitpunkt, wie sich diese Reform auf die einzelnen Haushalte auswirken wird.  In diesem Zusammenhang ist unbedingt zu beachten, dass aktuell die Eigentümer die Grundsteuer auf ihre Mieter zu hundert Prozent umlegen können. Dies ist bei den Straßenausbaubeiträgen nicht der Fall. Hier werden ausschließlich die Eigentümer herangezogen.

Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge schafft außerdem neue Probleme. Wie verfährt man mit den Eigentümern, die in den letzten Jahren ihren Straßenausbaubeitrag entrichtet haben? Bekommen diese ihr Geld zurück? Dies wäre für die Stadt nicht finanzierbar. Neue Probleme und Ungerechtigkeiten entstehen.

Zu erwähnen wäre noch, dass die aktuelle Rechtslage verbindlich eine Ratenzahlung auf bis zu 20 Jahre mit derzeit niedriger Verzinsung ermöglicht. Die Eigentümer müssen den Straßenbeitrag nicht mehr in voller Höhe sofort bezahlen. Das ist bereits ein signifikanter Vorteil für die Beitragszahler gegenüber der Rechtslage vor Einführung der Kann-Regelung, da die Liquiditätsbelastung der betroffenen Haushalte auf viele Jahre verteilt werden kann.

Die CDU Fraktion Weilburg sieht sich trotz intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema aktuell nicht in der Lage, eine seriöse Gegenfinanzierung aufzustellen. Es dürfen diesbezüglich keine kurzfristigen Entscheidungen getroffen werden, die einen ausgeglichenen Haushalt der Stadt Weilburg gefährden.

Aus diesem Grund wird die CDU zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019 einen Antrag auf eine Bürgerbefragung zu diesem Thema stellen. Der Magistrat soll beauftragt werden, die Möglichkeiten eine Befragung aller Bürger der Stadt Weilburg hinsichtlich der Finanzierungsmodelle für den Straßenausbau zu erarbeiten. Da mit der Reformierung des Grundsteuergesetzes nicht vor Ende 2019 gerechnet wird, kann die Befragung aus Sicht der CDU Fraktion auch nicht vorher erfolgen. Die CDU Fraktion erhofft sich, damit eine Meinungslage aus der gesamten Bevölkerung der Stadt Weilburg zu erhalten.

« Traditionelles Heringsessen der CDU Weilburg Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes Weilburg »

Jetzt teilen: